Richtlinien für die Katzenzucht
(gültig ab Juli 2005 ~ Änderung Februar 2012)
Die Zuchtrichtlinien basieren auf der grundsätzlichen Einstellung des Vereins und der gültigen Fassung des deutschen Tierschutzgesetzes.
Die Zucht sollte ein Hobby sein, der Verbesserung des Rassestandards dienen und nicht den Zweck der Geldgewinnung verfolgen. Es ist verboten, Tiere an Zoofachhandlungen oder zu Forschungszwecken (Tierversuche) zu verkaufen.
Voraussetzung für die Eintragung in die Zuchtbücher
Züchter/in ist, wer eine in seinem/ihrem Besitz befindliche Katze decken lässt .bzw. die Mutterkatze am Tag der Geburt besitzt. Als Eigentumsnachweis gilt das Besitztransfer oder der Kaufvertrag.Alle im Eigentum eines Mitglieds befindlichen Katzen, die zur Zucht verwendet werden, müssen beim BRKV e.V. registriert sein. Nur der/die registrierte Eigentümer/in kannStammbäume für Jungtiere beantragen sowieDeckbescheinigung/en unterschreiben. Ist der/die eingetragene Eigentümer/in nichtidentisch mit demjenigen/derjenigen, der/die derartige Dienstleistungen erbittet, werden die Meldungen zurückgewiesen.
Der BRKV erkennt keine Rassebestimmungen an.
Der BRKV erkennt keine Stammbäume an, die auf Grund von Rassebestimmungen erstellt wurden.
Der BRKV behält sich vor, Abstammungsnachweise nicht anzuerkennen und Registrierungen abzulehnen.
Der BRKV stellt für alle Rassen Stammbäume aus, die bei der TICA mindestens für den Registrierungsstatus anerkannt sind.
Zuchtbestimmungen und Katzenhaltung
Alle Katzen, die zur Zucht verwendet werden, müssen gesund, parasitenfrei und gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft sein sowie über einen negativen Leukosebluttest (nicht älter als12 Monate) oder eine Leukoseimpfung verfügen. Tiere die zu Ausstellungen gemeldet werden, müssen außerdem noch eine gültige Tollwutimpfung haben.
Alle Tiere müssen unter artgerechten Bedingungen gehalten werden.
Käfighaltung ist untersagt. Räume unter 5 qm Fläche und 1,70 Höhe werden als Käfig betrachtet.
Es ist untersagt, Katzen in einem Raum ohne Fenster zu halten, da frische Luft und Tageslicht für die seelische und körperliche Gesundheit der Katze wichtig sind.
Allen Katzen eines Züchters muss jederzeit ausreichend frisches Wasser und Futter zur Verfügung stehen.
Katzentoiletten sind so sauber wie möglich zu halten und sollten mindestens ein Mal täglich gereinigt werden. Eine Desinfektion der Toiletten sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Räume, in denen Katzen gehalten werden, sollten ein gewisses Maß an Hygiene aufweisen und müssen frei von Gegenständen sein, welche für die Katze eine konkrete Gefahr darstellen.
Eine Kätzin darf frühestens im Alter von 10 Monaten gedeckt werden. In Ausnahmefällen (z.B. Dauerrolligkeit) muss mit der Einsendung der Wurfmeldung ein tierärztliches Attest beigelegt werden
Um eine weitere Deckung zu verhindern, ist es notwendig, die Kätzin nach erfolgtem Deckakt bis nach Abklingen der Rolligkeit von allen anderen Katern fernzuhalten.
Eine Kätzin darf nicht mehr als drei Würfe in 24 Monaten haben.
Deckkater
Um sinnlose Vermehrung zu verhindern, sollte ein Deckkaterbesitzer keine Kätzinnen zum decken anzunehmen, deren Besitzer keinem Katzenzuchtverein angeschlossen ist.
Sobald die gedeckte Kätzin beim Katerbesitzer/in abgeholt wird, ist die geforderte Deckgebühr zu zahlen.
Es müssen an den Kätzinnenbesitzer/in ein ausgefüllter und unterschriebener Deckschein, eine Kopie des Katerstammbaumes und ein Nachweis über gültige Impfungen übergeben werden.
Ein Deckvertrag wird empfohlen. (Mustervertrag als PDF)
Bleibt eine Paarung ohne Erfolg, so ist der Deckkaterbesitzer/in innerhalb 7 Wochen nach dem Deckdatum schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall hat die gleiche Kätzin innerhalb eines Jahres noch zwei Nachdeckungen frei. Ist die Annahme der Kätzin in diesem Zeitraum von seitens des Deckkaterbesitzers/in nicht möglich, so ist dieser verpflichtet 50% (fünfzig) der Deckgebühr an den Kätzinnenbesitzer/in zurückzuzahlen. Nimmt der Kätzinnenbesitzer/in die kostenlose Nachdeckung nicht in Anspruch, kann keine Rückzahlung gefordert werden.
Die Zucht mit Vollgeschwistern ist verboten. Nachkommen aus solchen Verpaarungen sind für die Weiterzucht gesperrt. Ausnahmen sind vom Vorstandgenehmigungspflichtig. Die Zucht mit Halbgeschwistern oder Rückzüchtung auf einen Eltern- bzw. Großelternteil ist einmal in 3 Generationen gestattet. Dabei muss darauf geachtet werden, dass 4 Generationen mindestens 12 verschiedene Tiere aufweisen.
Über Rassekreuzungen muss der Vorstand des BRKV e.V. vor der Verpaarung schriftlich informiert werden. Ein gut durchdachtes und geplantes Zuchtziel muss dem Verein vorgelegt werden. Als Ausnahme behandelt werden die von der TICA im Standard ausdrücklich erlaubten Verpaarungen. Nähere Erläuterungen zu den von TICA erlaubten Verpaarungen erhalten Sie vom Zuchtwart, oder jeweils zuständigen Zuchtbuchamt.
Zuchtverbote:
Folgende Katzen müssen von der Zucht ausgeschlossen werden:
* Taube Katzen
* Einhodige Kater (Kryptorchide)
* Katzen mit Deformationen des Knochenbaus
* Katzen mit HZM (hypertrophe cardio myopathie)
* Katzen mit PKD (Polycistyc Kidney Disease)
* Katzen mit Photophobie (Lichtunverträglichkeit)
* Katzen mit Brustkorbanomalien
* Katzen mit Nabelbruch
* Katzen mit Nystagmus (Augenzittern)
* Katzen mit HD (Hüftdysplasie)
* Katzen mit Olygodactylie (Fehlbildung der Gliedmaßen)
Zuchtempfehlungen:
Folgende Katzen sollten von der Zucht ausgeschlossen werden:
Katzen mit Schwanzanomalien, die nicht im Standard festgelegt sind
Katzen mit Polydaktyl (zusätzliche Zehen)
Katzen mit Gebissfehlern (Überbiss, Unterbiss, schiefes Gebiss)
Katzen mit Rollid (Entropium)
Katzen, bei deren Nachwuchs es wiederholt - auch mit wechselnden Partnern – häufig zu Fehl- bzw. Missgeburten kommt
Katzen ohne sichtbare Tasthaare
Katzen mit Strabismus (Schielen)
Katzen mit Albinoaugen (rot durchscheinende Regenbogenhaut des Auges)
Auflagen für die Zucht mit weißen Katzen:
* Eine genetisch bedingte Taubheit muss bei weißen Zuchtkatzen durch eine audiometrische
Untersuchung (Messung akustisch evozierter Potentiale) vor dem Zuchteinsatz ausgeschlossen sein.
* Die Katzen müssen vor Beendigung der audiometrischen Untersuchung mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Mikrochipnummer muss in der Audiometrietest-Bescheinigung vermerkt sein.
* Das Zuchtbuchamt erteilt die Zuchtzulassung nach Erhalt des negativenBefundes. Sollten beim Nachwuchs einer weißen Katzen mit Zuchtzulassung taube Kitten geboren werden, kann die Zuchtzulassung vom Zuchtbuchamt.entzogen werden.
* Alle weißen Kitten eines Wurfes müssen audiometrisch untersucht und das.Ergebnis an das Zuchtbuchamt des BRKV e.V. zur statistischen Auswertung weitergeleitet werden.
* Für farbige Kitten eines weißen Elterntieres und für den farbigen.Verpaarungspartner wird die audiometrische Untersuchung empfohlen.
Wurfmeldungen, Stammbäume und Abgabe von Jungtieren
Der Verein stellt für alle Rassen Stammbäume aus, die bei der TICA mindestens für den Registrierungsstatus anerkannt sind. Alle in einem Zwinger geborenen Jungtiere müssen dem zuständigen Zuchtbuchamt des BRKV e.V. spätestens acht Wochen nach der Geburt gemeldet werden. Farben und Namen können bis zur 12. Woche nachgereicht werden.
Wird der Termin nicht eingehalten wird eine Verweisgebühr von € 10.- pro Woche und Wurfmeldung erhoben.
Die Namen der Jungtiere dürfen aus datentechnischen Gründen maximal 35 Buchstaben enthalten, einschließlich Zwingername und Leerzeichen. Zusätzlich können die Züchter die Jungtiere TICA-USA registrieren lassen. Eltern erhalten im Stammbaum den Titel, den sie bis zur Wurfmeldung erreicht haben.
Jungtiere dürfen erst ab einem Alter von 12 Wochen mit Stammbaum und vollem Impfschutz abgegeben werden. Voller Impfschutz bedeutet: 2 Impfungen gegen Katzenseuche und 2 Impfungen gegen Katzenschnupfen. Leukose - Calicivirus und Chlamydienimpfung wird empfohlen. Die jungen Katzen müssen gesund, entwurmt und von Ungeziefer frei sein.
Die Abgabe von Katzen (Erwachsene Katzen oder Jungtiere) muss mit einem Kaufvertrag bescheinigt werden. Dieser Kaufvertrag muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: (Mustervertrag als PDF)
a. Name und Anschrift des Verkäufers
b. Name und Anschrift des Käufers
c. Name, Rasse, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum und evtl. weitere identifizierende Merkmale der Katze (Mikrochip)
d. Kaufpreis
e. Vereinbarung über Zucht oder Liebhabertier
Weiterhin wird bei der Abgabe eines Jungtieres ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Das Gesundheitszeugnis soll mindestens die folgenden Punkte enthalten:
a. Name und Adresse des Züchters.
b. Name, Rasse, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum und evtl. weitere identifizierende Merkmale der Katze (Mikrochip)
c. Eine Bescheinigung über den aktuellen Gesundheitszustand
d. Bei Katern, das vorhanden sein beider Hoden
e. Datum der Untersuchung.
f. Stempel und Unterschrift des Tierarztes.
Der Verein behält sich vor, eine Zwingerbesichtigung durchführen zu lassen.

Registergericht:
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